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Schnarchende Passagiere im Flugzeug müssen
von den Mitreisenden hingenommen werden. Ein Reisemangel ist das Geräusch während
des Schlafes in solchen Situationen jedenfalls nicht, entschied das Amtsgericht
Frankfurt (Az.: 31 C 842/01-83). Demnach kam das Gericht auf die Klage eines Betroffenen hin zu dem Schluss, dass das Schlafen während eines Langstreckenfluges nachts «völlig normal» und «klassenunabhängig» ist. Dass einzelne Personen dabei schnarchen, sei lediglich eine Unannehmlichkeit. |
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