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wichtig: Frankfurter
Tabelle
Reiseveranstalter muss Sportmöglichkeiten Prüfen
Pressemitteilung
der Verbraucherzentrale
Pauschalreiseveranstalter haften grundsätzlich für die Sicherheit ihrer im Prospekt angepriesenen Sportmöglichkeiten.
Das treffe grundsätzlich auch dann zu, wenn diese erst am Urlaubsort bei
lokalen Anbietern gebucht werden
können,
entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: X ZR
122/97).
Im Ausgangsfall war ein Mann an den Folgen eines Reitunfalls gestorben,
den
er bei einem Pauschalurlaub in Tunesien erlitten hatte. Das offenbar
nervöse
Pferd hatte ausgeschlagen und ihn so schwer am Knie verletzt, dass
er ein halbes Jahr später nach mehreren Operationen an einer Thrombose
starb. Nach den Worten des Gerichts hatte sich der Veranstalter - obwohl
nicht selbst Betreiber des Reitstalls- "in angemessenen Abständen "
όüber
die Zuverlässigkeit
der Pferde erkundigen müssen |
Pörtner
Dirk
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Im
Ausgangsfall war ein Mann an den Folgen eines Reitunfalls gestorben, den
er bei einem Pauschalurlaub in Tunesien erlitten hatte. Das offenbar
nervöse Pferd hatte ausgeschlagen und ihn so schwer am Knie verletzt,
dass
er ein halbes Jahr später
nach mehreren Operationen an einer Thrombose
starb. Nach den Worten des Gerichts hatte sich der Veranstalter - obwohl
nicht selbst Betreiber des Reitstalls- "in angemessenen Abständen "
über
die Zuverlässigkeit der Pferde erkundigen müssen.
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