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Reiseveranstalter muss Sportmöglichkeiten Prüfen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale

Pauschalreiseveranstalter haften grundsätzlich für die Sicherheit ihrer im Prospekt angepriesenen Sportmöglichkeiten. Das treffe grunds
ätzlich auch dann zu, wenn diese erst am Urlaubsort bei lokalen Anbietern gebucht werden
k
önnen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: X ZR
122/97).

Im Ausgangsfall war ein Mann an den Folgen eines Reitunfalls gestorben, den
er bei einem Pauschalurlaub in Tunesien erlitten hatte. Das offenbar
nerv
öse Pferd hatte ausgeschlagen und ihn so schwer am Knie verletzt, dass
er ein halbes Jahr später nach mehreren Operationen an einer Thrombose
starb. Nach den Worten des Gerichts hatte sich der Veranstalter - obwohl
nicht selbst Betreiber des Reitstalls- "in angemessenen Abst
änden " όüber
die Zuverl
ässigkeit der Pferde erkundigen müssen

Pörtner Dirk  

Im Ausgangsfall war ein Mann an den Folgen eines Reitunfalls gestorben, den
er bei einem Pauschalurlaub in Tunesien erlitten hatte. Das offenbar
nervöse Pferd hatte ausgeschlagen und ihn so schwer am Knie verletzt, dass
er ein halbes Jahr sp
äter nach mehreren Operationen an einer Thrombose
starb. Nach den Worten des Gerichts hatte sich der Veranstalter - obwohl
nicht selbst Betreiber des Reitstalls- "in angemessenen Abst
änden " über
die Zuverlässigkeit der Pferde erkundigen m
üssen.

 

 

 

 

 

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