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Verspätetes Gepäck ist ein Reisemangel

Frankfurt/Main  - Wird das Reisegepäck mit mehreren Tagen Verspätung angeliefert, ist das als Reisemangel zu werten. Müssen die Urlauber deswegen auf einen Teil ihres geplanten Reiseprogramms verzichten, sind 30 Prozent Preisminderung für die Tage ohne Gepäck gerechtfertigt, entschied das Amtsgericht Frankfurt (Az.: 29 C 2166/00-46). Das berichtet die Fachzeitschrift «Reiserecht aktuell».

MB  22-03-02

 

 

 

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