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Last Minute nach wie vor fristgebunden

L'TUR möchte Kunden vor Mogelpackungen schützen

Der BGH hat in einem Urteil eine Entscheidung des OLG Düsseldorf aufgehoben, die den Reiseveranstalter Bucher Reisen wegen einer möglichen Irreführung der Kunden verpflichtet hatte, Last-Minute-Reisen nur innerhalb einer Frist von 14 Tagen vor Antritt der Reise anzubieten. Der BGH begründete die Aufhebung mit formellen Mängeln; die Frage, ob tatsächlich eine Frist von 14 Tagen bei der Buchung von Last-Minute-Reisen eingehalten werden muss, muss anhand der Bedürfnisse potentieller Kunden nochmals geklärt werden. Betont hat der BGH in seiner Entscheidung, dass auf jeden Fall eine kurze Vorlaufzeit eingehalten werden müsse. Der Last-Minute-Anbieter L'TUR, Kläger in dem Verfahren, unterstützt diese Forderung des BGH: der Kunde soll auch in Zukunft vor Mogelpackungen geschützt werden.

 

 

 

 

 

 

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