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Bundestagswahl 2002
Am 22. September 2002 findet die Wahl zum 15. Deutschen Bundestag statt.
Auch wenn Sie keine Wohnung
mehr in der Bundesrepublik Deutschland innehaben und im Ausland leben, können
Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, wenn Sie am Wahltag ...
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
- das 18. Lebensjahr vollendet haben
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
- nach dem 23. Mai 1949 mindestens drei Monate ununterbrochen in der
Bundesrepublik Deutschland (einschl. des Gebietes der heutigen neuen Bundesländer
und Ost-Berlin) gewohnt haben und seit Ihrem Fortzug aus der Bundesrepublik
Deutschland (einschl. des Gebietes der heutigen neuen Bundesländer und
Ost-Berlin) nicht mehr als 25 Jahre vergangen sind (unbefristet wahlberechtigt
sind Deutsche, die in einem Mitgliedsstaat des Europarates leben).
Um von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen zu können, müssen Sie in ein Wählerverzeichnis
in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sein. Die Eintragung erfolgt nur
auf Antrag mittels amtlichem Antragsvordruck.
Antragsvordrucke können Sie anfordern:
- bei den Botschaften und berufskonsularischen Vertretungen der
Bundesrepublik Deutschland
- bei der Datenerfassung für den Bundeswahlleiter, Statistisches
Bundesamt, Zweigstelle Bonn, Postfach 170377, 53029 Bonn, Deutschland/Allemagne
- bei den Kreiswahlleitern.
Der Bundeswahlleiter stellt den Vordruck auch zum Herunterladen im
Internet unter "www.destatis.de/wahlen"
zur Verfügung.
Berücksichtigen Sie bei einer Anforderung in Deutschland bitte die
Postlaufzeiten.
Der ausgefüllte Antrag ist sobald wie möglich an die Gemeindebehörde
zu senden, in der Sie zuletzt mit Ihrer Hauptwohnung gemeldet waren. Der Antrag
muss dort spätestens am Sonntag, dem 1. September 2002, eingegangen sein.
Sobald Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen worden sind, werden Ihnen
automatisch alle für eine Briefwahl erforderlichen Unterlagen zugesandt.
Den Wahlbrief (u. a. mit dem ausgefüllten Stimmzettel) senden Sie bitte
umgehend an die aufgedruckte Anschrift auf dem Wahlbriefumschlag.
Falls Sie neben der deutschen auch die Staatsangehörigkeit Ihres
Aufenthaltsstaates besitzen, erkundigen Sie sich bitte (z. B. bei der
Botschaft), ob Ihnen aus der Ausübung Ihres Wahlrechtes Nachteile entstehen
können.
Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Botschaft oder die
Konsulate der Bundesrepublik Deutschland in Ihrem Aufenthaltsstaat oder an den
Bundeswahlleiter (Telefon: +49(0)1888/644-8360, Telefax: +49(0)1888/644-8977, bundeswahlleiter-bonn@destatis.de)
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