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Bundestagswahl 2002

Am 22. September 2002 findet die Wahl zum 15. Deutschen Bundestag statt.

Auch wenn Sie keine Wohnung mehr in der Bundesrepublik Deutschland innehaben und im Ausland leben, können Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, wenn Sie am Wahltag ...
 - die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
 - das 18. Lebensjahr vollendet haben
 - nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
 - nach dem 23. Mai 1949 mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland (einschl. des Gebietes der heutigen neuen Bundesländer und Ost-Berlin) gewohnt haben und seit Ihrem Fortzug aus der Bundesrepublik Deutschland (einschl. des Gebietes der heutigen neuen Bundesländer und Ost-Berlin) nicht mehr als 25 Jahre vergangen sind (unbefristet wahlberechtigt sind Deutsche, die in einem Mitgliedsstaat des Europarates leben).
Um von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen zu können, müssen Sie in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sein. Die Eintragung erfolgt nur auf Antrag mittels amtlichem Antragsvordruck.


Antragsvordrucke können Sie anfordern:

 - bei den Botschaften und berufskonsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland
 - bei der Datenerfassung für den Bundeswahlleiter, Statistisches Bundesamt, Zweigstelle Bonn, Postfach 170377, 53029 Bonn, Deutschland/Allemagne
 - bei den Kreiswahlleitern.
 Der Bundeswahlleiter stellt den Vordruck auch zum Herunterladen im Internet unter "www.destatis.de/wahlen" zur Verfügung.
Berücksichtigen Sie bei einer Anforderung in Deutschland bitte die Postlaufzeiten.
Der ausgefüllte Antrag ist sobald wie möglich an die Gemeindebehörde zu senden, in der Sie zuletzt mit Ihrer Hauptwohnung gemeldet waren. Der Antrag muss dort spätestens am Sonntag, dem 1. September 2002, eingegangen sein.
Sobald Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen worden sind, werden Ihnen automatisch alle für eine Briefwahl erforderlichen Unterlagen zugesandt. Den Wahlbrief (u. a. mit dem ausgefüllten Stimmzettel) senden Sie bitte umgehend an die aufgedruckte Anschrift auf dem Wahlbriefumschlag.
Falls Sie neben der deutschen auch die Staatsangehörigkeit Ihres Aufenthaltsstaates besitzen, erkundigen Sie sich bitte (z. B. bei der Botschaft), ob Ihnen aus der Ausübung Ihres Wahlrechtes Nachteile entstehen können.
Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Botschaft oder die Konsulate der Bundesrepublik Deutschland in Ihrem Aufenthaltsstaat oder an den Bundeswahlleiter (Telefon: +49(0)1888/644-8360, Telefax: +49(0)1888/644-8977, bundeswahlleiter-bonn@destatis.de)

 

 

 

 

 

 

 

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