Griechenlandaktuell

unabhängige deutschsprachige Online - Touristik - Zeitung mit Sitz in Heraklion

 Home 

 Skandale

 Reisen 

 Europa Politik

Politik 

 E-Mails

Aktuelles
Skandale 
Europa Politik
Olympia 2004
Politik
Tourismus
Sport
Wirtschaft
Kultur
Pressefreiheit
Archiv


Bundesgerichtshof stärkt Schutz bei Werbereisen

 

Unternehmen, die Reisen zu Werbezwecken buchen, sind bei einer Pleite des Veranstalters genauso geschützt wie gewöhnliche Touristen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) muss die Versicherung, die dem Reiseveranstalter den gesetzlich vorgeschriebenen «Sicherungsschein» ausgestellt hat, auch für solche Werbereisen einstehen (Aktenzeichen: X ZR 17/01).

Damit gab der BGH einer GmbH Recht, die bei einem Reiseveranstalter 20 Busreisen unter anderem zum WM-Fußballspiel Deutschland gegen USA im Juni 1998 gebucht hatte. Die Gesellschaft wollte die Reisen im Rahmen einer Werbemaßnahme an Kunden verschenken. Als der Veranstalter die Eintrittskarten nicht lieferte und anschließend Konkurs beantragte, nahm die GmbH dessen Versicherung auf Rückzahlung des Reisepreises in Anspruch.

Nach den Worten des BGH kommt es nicht darauf an, dass die Reisen zu gewerblichen Zwecken gebucht worden sind. Entscheidend sei, dass die GmbH Vertragspartei des Reiseveranstalters sei. Deshalb könne sie die Rückzahlung der durch die Sicherungsscheine gewährleisteten Ansprüche verlangen.

Quelle dpa - Meldung vom 17.04.2002 

 

 

 

Kontakt     Partner werden    Presseservice    Haftungsausschluss   Impressum     Copyright 1996 - 2013