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REISERECHT
Flug:
Niemand
muss unbegrenzt auf sein Flugzeug warten
Bei
erheblicher Verzögerung des Abflugs können Urlauber im Normalfall einen
Reisekostenanteil für verlorene Zeit zurückfordern. Aber: Verspätet sich bei
einer 6 Tage Reise der Start um mehr als 12 Stunden, kann der Vertrag gekündigt,
der volle Reisepreis plus Schadenersatz verlangt werden.
LG
Frankfurt, 4 U 109-96-10-97 |
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