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REISERECHT

 

Flug: Niemand muss unbegrenzt auf sein Flugzeug warten

 

Bei erheblicher Verzögerung des Abflugs können Urlauber im Normalfall einen Reisekostenanteil für verlorene Zeit zurückfordern. Aber: Verspätet sich bei einer 6 Tage Reise der Start um mehr als 12 Stunden, kann der Vertrag gekündigt, der volle Reisepreis plus Schadenersatz verlangt werden.

LG Frankfurt, 4 U 109-96-10-97

 

 

 

 

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